curated by Thomas Locher
On Signs and Bodies
Yael Bartana (*1970 | IL), Gianfranco Baruchello (*1924 | IT), Clegg & Guttmann (M. Clegg, *1957 | IE; M. Guttmann, *1957 | IL), Peter Fend (*1950 | US), Matt Mullican (*1951 | US), Henrik Olesen (*1967 | DK), Anna Oppermann (1940–1993 | DE), Katya Sander (*1970 | DK), Dierk Schmidt (*1965 | DE), Andreas Siekmann (*1961 | DE), Costa Vece (*1969 | CH), Stephen Willats (*1943 | GB)
Von Zeichen und Körpern
Die gegenseitige Durchdringung von Kunst und Leben als Wunschvorstellung der Avantgarden, ausgerichtet auf ein „anderes Leben“, das ein besseres sein sollte, scheint sich vor allem in ökonomischer und sozialer Hinsicht vollzogen zu haben. Vormals emanzipatorische Begriffe haben ein fröhliches Nachleben in der Welt des Managements, der Arbeitswelt, in versicherungstechnischen Direktiven oder geschichtspolitischen Fiktionen. In dieser Ausstellung soll es um künstlerische Projekte gehen, die sich analytisch mit Visualisierungsstrategien befassen, gegen, entlang oder mit diesen Entwicklungen.
Techniken der Macht, die die Optimierung und Regulierung von Lebensbedingungen in Massengesellschaften anstreben, berühren die Grenze der Darstellbarkeit. Ursächliche Verhältnisse, die auf partikulare Interessen verweisen, also individuelle Schicksale beschreiben, tauchen nicht mehr in informationsgrafischen Verlautbarungen auf; Subjekte erscheinen als Figuren statistischer Reduktion, als sich wiederholende Repräsentantinnen und Repräsentanten oder als diagrammatisch gesichtslose Statthalterinnen und Statthalter… sie werden zu abstrakten Zeichen.
Künstlerische Projekte, die sich dieser Darstellungsformen bedienen oder sich auf sie beziehen, wissen um diesen Widerspruch zwischen dem Universalen und dem Singulären. Singuläres ist nur dann abbildbar, wenn es numerisch eine Gemeinschaft bildet, die eine Identität oder eine klare Zugehörigkeit verkörpert. Menschen bilden die Bevölkerung; können aber nur dann dargestellt werden, wenn sie über eine begriffliche und visuelle Identität verfügen und sie mit anderen teilen. Es geht um Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft; staatliche Regulierungsmacht kann nicht dulden, dass es Subjekte jenseits dieses Repräsentationsverhältnisses gibt. Nicht der gesellschaftliche Zusammenhalt ist es, der Staatlichkeit ausmacht, sondern seine Aufhebung, die staatliche Regierungsmacht untersagt.
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